AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter im Sinne des § 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 1. Anbieter / Vertragsschluss

Frau Milena Maus betreibt als Tierphysiotherapeutin das Kleingewerbe "Tierphysiotherapie Maus".
Sämtliche Leistungen und Angebote der Praxis erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Die Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es ausdrücklich einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Befundung und Therapie an die Tierphysiotherapeutin wendet.

Grundlage von Beratung und Behandlung ist ein vom Tierhalter auszufüllender Anamnesebogen. Der Tierhalter verpflichtet sich diesen vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen, sowie unaufgefordert über sämtliche Umstände zum Tier zu informieren, die eine Relevanz für die Behandlung haben könnten. Der Tierhalter verpflichtet sich in gleicherweise wahrheitsgetreu und vollständig über seine Person Auskunft zu geben und die Personen-, und Adressdaten stets aktuell zu halten.

2. Dienstleistungen

Angeboten wird der ganzheitliche physiotherapeutische Untersuchungsgang, inkl. Befunderhebung sowie die Physio- / Chirotherapeutische Behandlung inkl. Gerätetherapie.


3. Rechtliche Hinweise

Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten anwendet. Über die Befundungs- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tierphysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- u. ggfs. Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tierphysiotherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung keine tiermedizinische Beratung und Behandlung des Tieres, insbesondere in akuten Notfällen, ersetzt und dass die angebotenen Therapieformen zum Teil schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht den Stand der Wissenschaft wiedergeben. Für den Erfolg der gewählten Methoden kann nicht garantiert, ein Heilversprechen nicht gegeben werden.

Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behält sich die Tierphysiotherapeutin das Recht vor, an einen Tierarzt zu überweisen.

Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung, auch außerhalb der Therapiesitzungen, den optimalen Erfolg erzielen können.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Befundung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

 4. Haftung

Im Schadensfall haftet die Tierphysiotherapeutin grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für mitgegebenes / abhandengekommenes Zubehör erfolgt nicht.

Der Tierhalter bleibt während der Behandlung Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.
Er haftet der Tierheilphysiotherapeutin für sämtliche Schäden, die sein Tier an der Tierphysiotherapeutin selbst, ihrem Eigentum oder Dritten verursacht, unmittelbar und in voller Höhe.

Die Tierphysiotherapeutin klärt vor Anwendung physikalischer Therapien (Lasertherapie, TENS, Magnetfeldtherapie, Ultraschalltherapie) über Wirkweise und Kontraindikationen auf. Der Tierhalter hat etwaige Vorerkrankungen im Anamnesebogen anzugeben. Sollten kontraindizierte Vorerkrankungen unwissentlich vorhanden sein, haftet die Tierphysiotherapeutin nicht für nach der physikalischen Therapie evtl. entstandene Verschlechterungen der Vorerkrankung.

5. Gebühren

Die Tätigkeit der Tierphysiotherapeutin erfolgt entgeltlich. Die konkreten Gebührensätze ergeben sich, soweit keine anderen Absprachen getroffen worden sind, aus dem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Dieses wird vor dem Ersttermin überreicht und ist jederzeit über www.tierphysio-maus.de einzusehen.

Das erhobene Entgelt ist für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder mittels Kartenzahlung an die Tierphysiotherapeutin zu entrichten.

 6. Terminabsagen / Kommunikationsweg

Im Fall der Terminverhinderung durch den Tierhalter sind verbindlich gebuchte Termine spätestens 24 h vor Beginn telefonisch, per whatsapp oder E-Mail ([email protected]) abzusagen. Erfolgt eine fristgerechte Abmeldung nicht oder verspätet, ist die Tierphysiotherapeutin im Wege des Schadensersatzes berechtigt,

50 % der ursprünglichen Summe pauschaliert abzurechnen. Dem Tierhalter bleibt der Nachweis des geringeren Schadens vorbehalten.

7. Datenschutz

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tierphysiotherapeutin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmt. Sobald die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Darüber hinaus gelten die Richtlinien des DSGVO.

 8.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Patientenwillen am nächsten kommt.